Der Einsatz erneuerbarer Energien wird sowohl bei Umbauten wie auch bei Neubauten heute vom Gesetzgeber vermehrt gefordert. Eine frühe Situationsanalyse und ein Energiekonzept führen dabei zu Energieeffizienz und unter Umständen auch zu finanzieller Unterstützung in Form von Förderbeiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde.

Plusenergiegebäude

Ein Plusenergiegebäude (PEG) erzeugt in der Jahresbilanz mehr Energie als ihm für den eigenen Betrieb von Aussen her zugeführt wird. Dazu gibt es drei unterschiedliche Stufen zur Definition der benötigten Energie. Stufe 1 berücksichtigt die Energiemenge für Heizung und Warmwasser sowie den Strombedarf der Gebäudetechnik und des Haushalts. Unter Stufe 2 wird zusätzlich die Menge grauer Energie berücksichtigt, welche für Erstellung, Unterhalt und Rückbau des Gebäudes benötigt wird. Bei Stufe 3 muss neben den Anforderungen von Stufe 1 und 2 auch noch die Energie für die Mobilität der BewohnerInnen des Gebäudes mitberücksichtigt werden.

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Fördergelder

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone - GEAK - erfasst den Ist-Zustand eines Gebäudes. Im Beratungsbericht GEAK Plus werden zusätzlich - ausgehend vom Ist-Zustand - verschiedene mögliche Sanierungsvarianten auf die Effizienz Gebäudehülle sowie die Effizienz Gesamtenergie beurteilt. Die verschiedenen Varianten dienen als Entscheidungsgrundlage für mögliche Massnahmen und zeigen auf, mit welcher Variante mit wieviel Fördergeldern gerechnet werden kann. Die Erstellung eines GEAK Plus ist bisher nicht für alle Gebäudekategorien möglich.
Je nach Kanton werden die Fördergelder an GEAK-Klassenaufstiegen gemessen und mitunter auch die Erstellung eines GEAK Plus gefördert.

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