Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas. Es ist unsichtbar, geruchlos, nicht explosiv und nicht brennbar. Es ist ein Zerfallsprodukt von Radium, das wiederum ein Zerfallsprodukt von Uran ist. Uran kommt in der Schweiz im Untergrund fast überall vor. Je nach Bodendurchlässigkeit kann die radonhaltige Bodenluft weite Distanzen zurücklegen und sich abhängig von der Konstruktion im Gebäudeinneren anreichern. Radon ist verantwortlich für ungefähr 40% der durchschnittlichen Strahlenbelastung der Schweizer Bevölkerung.
Nach dem Rauchen ist es die zweitwichtigste Ursache für Lungenkrebs und verursacht in der Schweiz 200 bis 300 Todesfälle pro Jahr.

Grundlagen

Die Strahlenschutzverordnung bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Radon. Auf den 1. Januar 2018 wurde der ehemalige Grenzwert ersetzt durch den neuen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3).
Die Norm SIA 180 behandelt Radon als Schadstoff und bezieht sich auf die Strahlenschutzverordnung. Im Kapitel zur Raumluftqualität wird auf gewisse bauliche Aspekte des Radonschutzes eingegangen.

Grundsätze des Radonschutzes

  1. Radon am Eintritt in das Gebäude hindern

  2. Radon vor dem Eintritt ins Gebäude aktiv entfernen

  3. Radon aus dem Gebäude hinausbefördern

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Neu- und Umbauten

Bei fachgerechter Planung und Umsetzung kann bei einem Neubau das Radonrisiko bis zur Unbedenklichkeit minimiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit gibt Empfehlungen für Neubauten ab. Ein gegen das Erdreich dichtes Gebäude ist das Ziel.
Bei Sanierungen ist jedes Gebäude ein Einzelfall. Je nach Lage und Konstruktion führen folgende Massnahmen zu einem guten Radonschutz:
- Abdichten der erdberührenden Bauteile
- mechanische Lüftung
- Unterdruck unter der Bodenplatte schaffen (Radonbrunnen oder Radondrainage)
- Umnutzung der betroffenen Räume

Radonkarte

Die Radonkarte zeigt die Wahrscheinlichkeit, den Referenzwert für die Radonkonzentration in Gebäuden zu überschreiten: www.radonkarte.ch.
Die Verwendung der Radonkarte empfiehlt sich nur bei geplanten Neubauten zum Abschätzen des Risikos. Bei bestehenden Gebäuden hingegen bringt nur eine anerkannte Messung Gewissheit über die tatsächliche Radonkonzentration. Zwei nebeneinanderstehende, baugleiche Häuser können aufgrund von einem anderen Untergrund komplett unterschiedliche Radonkonzentrationen aufweisen.
Das Geoportal des Kantons Bern verfügt über eine eigene Radonkarte mit gemessenen Radonkonzentrationen.

Messungen

Als anerkannte Messstelle können bei uns Radondosimeter bestellt werden. Radonmessungen dauern mindestens drei Monate. Sie müssen während der Heizperiode (Oktober - März) durchgeführt werden.

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